Donnerstag, Mai 2, 2024
 

EFZ Pharma-Assistent/in: eine Ausbildung, die sich modernisiert

Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität der Ausbildung und der Vorstand von pharmaSuisse haben beschlossen, die Berufsbildung zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) Pharma-Assistent/in – ein Beruf, der nun auf Deutsch in Fachfrau/Fachmann Apotheke EFZ umbenannt wird – einer Totalrevision zu unterziehen. Ab diesem Jahr treten mehrere Änderungen in Kraft.

Assistenten sind eine wertvolle Hilfe in der Apotheke. Indem sie den Kunden grundlegende Ratschläge oder Empfehlungen zur Dosierung ihrer Medikamente geben, verschaffen sie den Apothekern mehr Zeit für Fragen, die mehr Fachwissen erfordern. Auch im Hinterzimmer sind sie hilfreich und können folgende Aufgaben übernehmen: die Bestände und Einkäufe verwalten, Kundenbestellungen aufnehmen und Rechnungen für die Krankenkassen ausstellen. Die Ausbildung, die zu diesem Beruf führt, hat vor Kurzem einige Änderungen erfahren, die ab dem Schuljahr 2022 in Kraft treten werden. Hier ein Überblick über die Änderungen, die für Sie als Ausbildungsbetrieb relevant sind.

Allgemeines

Die Dauer der Ausbildung bleibt unverändert (3 Jahre). Während sie bisher in 12 Kompetenzbereiche unterteilt war, von denen zwei ausschliesslich in der Berufsfachschule unterrichtet wurden, wird sie künftig in 5 Handlungskompetenzbereiche (HKB) mit insgesamt 19 Handlungskompetenzen unterteilt:

A – Beraten und Bedienen der Kundinnen und Kunden
B – Abgeben von verordneten Medikamenten, Sanitäts- und Gesundheitsartikeln
C – Ausführen medizinischer Abklärungen und Handlungen
D – Bewirtschaften von Medikamenten und anderen Produkten
E – Organisieren und Ausführen administrativer Aufgaben

Zu beachten ist der neue Handlungskompetenzbereich mit dem Titel  «Ausführen medizinischer Abklärungen und Handlungen». Wichtig: Die praktische Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Arbeiten ist nicht mehr Gegenstand des überbetrieblichen Kurses (ÜK), sondern liegt in der Verantwortung der Betriebe. Es ist nicht mehr Teil des praktischen Qualifikationsverfahrens.

Wie immer wird man als Lehrling parallel zu der Tätigkeit in der Offizinapotheke im ersten Lehrjahr an zwei Tagen pro Woche, im zweiten und dritten Lehrjahr an je einem Tag pro Woche die Berufsfachschule besuchen. Ergänzend dazu findet jedes Jahr ein mehrtägiger ÜK statt (insgesamt 15 Tage in allen Kantonen), in dem man sich grundlegende praktische Fertigkeiten aneignen kann. Die Revision der Ausbildung definiert und verteilt die verschiedenen Leistungsziele klarer auf diese drei Lernorte.

Die Überarbeitung beinhaltet auch die offizielle Empfehlung, sich gegen Hepatitis A und B impfen zu lassen. Ausserdem werden die Auszubildenden nun dazu aufgefordert, ihre Laptops an die drei Lernorte mitzubringen; es liegt in ihrer Verantwortung, sich einen Laptop zu besorgen. Ihre Apotheke kann sich eventuell über den Ausbildungsvertrag an der Anschaffung dieser Geräte beteiligen oder dem Auszubildenden einen Computer zur Verfügung stellen, ist aber nicht dazu verpflichtet.

Ihre Rolle als ausbildendes Unternehmen

Wie immer ist es Ihre Aufgabe als Ausbildungsbetrieb, dafür zu sorgen, dass Auszubildende jedes Semester alle erforderlichen Praxisaufträge ausführen, die alle Situationen umfassen, mit denen sie bei der Ausübung ihres Berufs konfrontiert werden. Wenn ein Auftrag nicht rechtzeitig ausgeführt wird (z. B. aus Zeitmangel), müssen Sie dies mit dem Auszubildenden besprechen, um den genauen Grund dafür zu erfahren; gegebenenfalls kann die Ausführung des Auftrags auf das nächste Semester verschoben werden.

Bisher konnten Sie entscheiden, ab wann die Auszubildenden Kunden bedienen dürfen. Dies ist nun nicht mehr der Fall: Es ist vorgesehen, dass die Auszubildenden bereits am Ende des 1. Semesters Kunden empfangen, und zwar anhand eines einfachen Praxisauftrags mit dem Titel  «Kundschaft in der Apotheke empfangen und Bedürfnisse klären» – dazu gehören die Beantwortung einer einfachen Anfrage sowie die Bedienung der Apothekensoftware und der Kasse. Die Einführung in die Beratung und den Service erfolgt im ÜK des zweiten Semesters, die Praxisaufträge zur Beratung erst ab dem dritten.

Bei der Beurteilung gibt es keine grossen Änderungen – am Ende jedes Semesters muss ein Bericht erstellt werden -, ausser dass die Beurteilung künftig über die Online-Lernplattform  «Konvink» durchgeführt werden kann. Diese Plattform, die auch für Lernende und ÜK-Betreuer zugänglich sein wird, ist zudem Ihr neues Ausbildungsmedium, auf dem Sie alle Leistungsziele und Praxisaufträge nach Semestern gegliedert finden. Dank dieser neuen Plattform können die Lernenden die Aufträge selbstständig ausführen und Berichte darüber abgeben.

Beachten Sie, dass Lehrlinge, die sich derzeit in der Ausbildung befinden, ihre Lehre nach der aktuellen Bildungsverordnung abschliessen werden (und daher nicht die Konvink-Plattform nutzen werden). Bis zum Schuljahresbeginn 2024 werden Sie also möglicherweise Lehrlinge aus beiden Ausbildungsformen betreuen müssen.

Ablauf der praktischen Prüfung

Die praktische Prüfung wird wie bisher als vorgeschriebene praktische Arbeit (VPA) im Lehrbetrieb durchgeführt, dauert aber von nun an 2,5 Stunden inklusive Fachgespräch (dieses ersetzt die bisherige mündliche Prüfung der Berufskenntnisse). Diese Prüfung umfasst die folgenden beruflichen Handlungskompetenzen:

  • Beraten und Bedienen der Kundinnen und Kunden,
  • Abgeben von verordneten Medikamenten, Sanitäts- und Gesundheitsartikeln,
  • Ausführen medizinischer Abklärungen und Handlungen,
  • Organisieren und Ausführen administrativer Aufgaben.

Beachten Sie, dass die Beurteilung durch den Betrieb künftig nicht mehr Teil des Qualifikationsverfahrens ist. Sie haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, nach dem Arbeitsbericht eine positive Bewertung im Arbeitszeugnis abzugeben.

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