Montag, April 29, 2024
 

Apotheker und häusliche Gewalt: Was ist Ihre Rolle?

Als Mitglied des Pflegeteams und als barrierefreie erste Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten kommt dem Apotheker eine wichtige Rolle im Kampf gegen häusliche Gewalt zu. Diese Fachperson kann den Opfern nicht nur Ressourcen zur Verfügung stellen, sondern trägt auch dazu bei, die Forschung und die politischen Massnahmen auf diesem Gebiet zu unterstützen.

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt ist ein missbräuchliches Verhalten, das im Allgemeinen von kontinuierlichem körperlichem, sexuellem, psychologischem oder wirtschaftlichem Missbrauch geprägt ist. Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass dieses Thema alle betrifft: Frauen und Männer aller Altersgruppen, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Diese Form von Gewalt kommt sowohl in höheren sozio-ökonomischen Schichten als auch in der Mittelklasse und in Haushalten mit prekärer finanzieller Situation vor. Die Gewalt findet meistens in der Familie und im Haushalt statt, kann jedoch auch Personen aus einer aktuellen oder früheren Beziehung betreffen oder Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben.

Welche Warnzeichen sollten Sie aufhorchen lassen?

Es gibt gewisse Anzeichen oder Beschwerden, die Ihnen Hinweise darauf liefern können, dass Sie es mit einem Opfer von häuslicher Gewalt zu tun haben.

  • Sichtbare Zeichen wie Blutergüsse, Wunden, Schnittverletzungen …
  • Wiederkehrende Beschwerden: Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Schlafstörungen, Ängste, Depression
  • Medikamentenmissbrauch, insbesondere Schmerzmittel, Anxiolytika und Hypnotika

Eine barrierefreie Fachperson

Der Apotheker ist einmalig positioniert, um Patienten zu helfen, vor allem Personen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Die Apotheke ist ein barrierefreier Ort, der allen offen steht und ohne Termin aufgesucht werden kann. Der Apotheker ist das Mitglied des Care-Teams, das für die Patienten am einfachsten zu erreichen ist. Er kann den Opfern essenzielle Ressourcen zur Verfügung stellen, wenn diese Rezepte abholen oder sich in der Apotheke beraten lassen.

Wenn Sie glauben, dass Sie es mit einem Opfer von häuslicher Gewalt zu tun haben, ist es wichtig, zunächst die Situation einzuschätzen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Person in Gefahr ist, müssen Sie handeln. Stellen Sie ihr Fragen und bieten Sie Ihre Hilfe an. Bieten Sie Ihre Unterstützung an und hören Sie zu, falls diese Person das Bedürfnis hat, sich anzuvertrauen. Und vor allem, urteilen Sie nicht, wenn Sie einem Opfer von häuslicher Gewalt helfen. Leiten Sie die Person bei Bedarf an eine professionelle Opferhilfe weiter.

Ein unterstützendes Instrument für den Umgang mit Opfern

In Lausanne wurde 2008 ein Protokoll für den Umgang mit Frauen, die Opfer von Gewalt in Paarbeziehungen geworden sind, eingeführt, das man sich gut merken kann: «DOTIP». Es wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern, das ein «Interventionsprotokoll für Fachpersonen» herausgibt, auf das ganze Land ausgeweitet. Das Instrument wurde entwickelt, um ihnen bei ihrer Herangehensweise zu helfen:

  • Dépister (Erkennen) = Systematisch an Gewalt denken
  • Offrir (Unterstützung anbieten) = Sich Zeit nehmen, in einem geschützten Rahmen eine Beziehung aufbauen, daran erinnern, dass Gewalt illegal ist, und dass allein der Täter die Schuld trägt.
  • Traiter (Behandeln) und die weitere Betreuung organisieren = Das Opfer behandeln, versorgen und die Verletzungen dokumentieren.
  • Informer (Informieren) = Erklären und orientieren.
  • Protéger (Schützen) und vorbeugen, indem die Sicherheit des Opfers und gegebenenfalls die seiner Kinder sichergestellt wird = Das Risiko einschätzen, Notfallmassnahmen ergreifen, die Situation des Täters berücksichtigen, der sich möglicherweise in einer Krise befindet.

Die Aktualisierung dieses Instruments ist Teil des kantonalen Konzepts zur Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen und ihrer Auswirkungen auf die Familie, das am 18. Juni 2018 vom Staatsrat genehmigt wurde.

Ein Ort im Zeichen der Prävention

Als Gesundheitsfachperson gemäss MedBG Art. 9.f ist es Aufgabe des Apothekers und des Apothekenpersonals, sich für die Probleme im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu interessieren und Prävention zu betreiben. Es ist ausserdem möglich, mit einem Plakat oder Flyern zu zeigen, dass Ihre Apotheke ein geschützter Raum ist, in dem sicher und vor allem frei über Themen wie Gewalt in Paarbeziehungen oder häusliche Gewalt gesprochen werden kann. Eine Frau oder ein Mann, der Opfer von häuslicher Gewalt geworden ist, spricht meist nicht unaufgefordert über dieses Thema. Es ist Ihre Aufgabe, das Thema anzusprechen, wenn Sie vermuten, dass Sie es mit einem potenziellen Opfer zu tun haben.

Die Apotheker als Berater

Apotheker können in erster Linie Informationen zu häuslicher Gewalt bereitstellen. Sie können über Hilfsangebote informieren, für die Person selbst oder für andere Personen, sowie über die Orte, an denen sie Hilfe bekommt. Die Opferhilfen und die Internetseite der Opferhilfe Schweiz listen ausserdem alle Beratungszentren der Kantone und die Häuser auf, in denen Frauen und Männer Zuflucht finden.

Der von der Schweizerischen Kriminalprävention herausgegebene PDF-Leitfaden enthält Tipps, um das Thema häusliche Gewalt zu behandeln, die Adressen, an die sich die Opfer wenden können, sowie Informationen zum richtigen Verhalten gegenüber einem Opfer oder seinem Aggressor. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern stellt Fachleuten eine «Toolbox» zur Verfügung, die insbesondere Broschüren, kleine Plakate und verschiedene Dokumentationsformen enthält.

Häusliche Gewalt kann Folgendes umfassen:

  • Physische Gewalt: Schläge, Stösse, Fusstritte und andere vorsätzliche Gewaltanwendungen mit dem Ziel, einer Person körperliche Verletzungen zuzufügen.
  • Sexuellen Missbrauch: Das Erzwingen oder das versuchte Erzwingen von sexuellem Kontakt oder einem sexuellen Verhalten ohne das Einverständnis des Opfers.
  • Psychologischen Missbrauch: Auslösen von Angst durch Einschüchterung, Zerstörung von persönlichen Gegenständen, Zurückhalten von Informationen, Isolierung der Person von Freunden und Familie, Stalking oder Cybermobbing.
  • Wirtschaftliche Gewalt: Zurückhaltung von Ressourcen, Beschlagnahmung von Geld, Verschuldung des Paares, keine Beteiligung an den Haushaltskosten usw.

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