Samstag, April 20, 2024
 

Medikamente aus dem Internet: was sagt das Gesetz?

Es scheint als ob eine wachsende Anzahl von Patienten es aus praktischen oder wirtschaftlichen Gründen bevorzugt, Medikamente online zu kaufen, nicht nur auf Schweizer Webseiten, sondern auch im Ausland. Dabei gibt es jedoch strenge Regeln für dieses Vorgehen.

Swissmedic erinnert daran, dass eine Privatperson Medikamente, die in der Schweiz zugelassen sind, für ihren Privatverbrauch (nicht für Dritte) in die Schweiz importieren kann, wenn sie die maximale Menge beachtet, nämlich genug für eine einmonatige Behandlung. Der Online-Kauf von zugelassenen Medikamenten, die als Betäubungsmittel eingestuft sind oder psychotrope Substanzen enthalten, ist dagegen nicht möglich; in diesem Fall muss das jeweilige Medikament vom Verbraucher selbst transportiert werden, erklärt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die Einfuhr von Dopingmitteln ist wiederum streng verboten, gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung.

Wenn diese Regeln nicht beachtet werden (wenn das Medikament nicht zugelassen ist oder die maximale Menge überschritten wird), wird das Paket vom BAZG konfisziert und das Amt informiert Swissmedic. Der Käufer steht dann vor einem Verwaltungsgerichtsverfahren und muss die Kosten übernehmen, die durch dieses Verfahren entstehen (die generell mindestens 300 Franken betragen). Gleichzeitig übernimm es Swissmedic, den zuständigen ausländischen Behörden jede verdächtige Internetseite zu melden, die ausserhalb der Schweizer Grenzen gehostet wird.

Abgesehen von dem finanziellen Risiko setzt sich der Käufer auch einem Gesundheitsrisiko aus. Erinnern Sie Ihre Kunden daher gerne daran, dass die Transportbedingungen nicht immer angemessen sind für die Haltbarkeit des Produktes und dass zahlreiche Webseiten ausserdem Medikamente anbieten, die eine zweifelhafte Rezeptur und eine schlechtere Qualität aufweisen.

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